Statuten des Vereins «Adolf Reichel Society»

1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Adolf Reichel Society“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung der Musikerdynastie Adolf Reichel.
Als Mittel zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über
- die Mitgliederbeiträge, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
- Zuwendungen von Sponsoren, Mäzenen, weitere
3. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat. Details sind im Reglement «Mitgliedschaft» statuiert. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Ein Vereinsaustritt ist per 31. Dezember möglich.
5. Organe des Vereins
a) die Generalversammlung, b) der Vorstand, c) die Rechnungsrevisoren
5a. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder rechtzeitig schriftlich eingeladen unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
Jahresbericht
Wahl des Vorstandes, des Protokollführers sowie der Rechnungsrevisoren
Festsetzung und Änderung der Statuten und Reglemente
Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
Beschluss über das Jahresbudget
Festsetzung des Mitgliederbeitrags
Datum der nächsten GV, Anträge, Varia
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
5b. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen: Präsident, Kassier, Sekretär. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er agiert ehrenamtlich.
6. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
7. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
8. Statutenänderungen
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. Als Anhang zu den Statuten gelten:
Reglement Musiker
Reglement Mitgliedschaft
9. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine zu bestimmende Institution.
10. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 6. Dezember 2020 in Bern angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Bern, den 6. Dezember 2020

Präsident: Mathis Reichel
Sekretär: Jean-Luc Reichel
Kassier: Jürg Reichel
Rechnungsrevisor: Lorenz Reichel
Ersatzrevisorin: Noemi Reichel
Beisitzer: Max Sommerhalder, Regina Reichel, Giuliano Sommerhalder, Simone Sommerhalder


Mitglieder, Patronat

Zur Erreichung unserer Ziele brauchen wir ideelle wie finanzielle Unterstützung. Zu diesem Zweck haben wir den Status des Mitglieds und des Patronats erstellt.

Mitglieder Status und Jahresbeiträge:

Gold (Mäzenen)............... Fr. 1000.-
Silber .........................................Fr. 300.-
Bronze .....................................Fr. 50.-
Nur Mitglied ........................Fr. 10.-
Patronat

Das Patronatskomitee besteht aus Persönlichkeiten aus dem Kulturleben, die entweder von uns angefragt oder von aussen vorgeschlagen werden können.